AGB - Pension "Altstadt-Gästehaus Dresden"

Unsere Geschäftsbedingungen

Lieferungen, Leistungen und Angebote der Pension "Altstadt-Gästehaus Dresden"

Blick in den Hauseingangsbereich unseres Gästehauses

Präambel

Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Altstadt‐Gästehaus Elke Köhler erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form und Bestätigung. Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

1. Geltung der Bedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit oben genannter Pension abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB‐Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar in der Pension aus und werden dem Gast oder Auftraggeber bei Vereinbarungen gesondert ausgehändigt.

2. Abschluss des Gastaufnahmevertrages

Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Pensionsübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.

3. Reservierung

Reservierte und seitens der Pension bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 13:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Pension ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

4. Preisänderungen

Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens der Pension entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.

5. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen erfolgen in bar und vor Ort.

Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt die Pension alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen. Voraussetzung ist, dass die Pension die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt. Übersteigt der Rechnungsbetrag Euro 200,‐‐ oder hält sich der Gast länger als 6 Tage in der Pension auf, so ist die Pension berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

6. Vorauszahlungen / Anzahlungen

Die Pension kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

7. Stornierungen, Stornobedingungen

In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der von der Pension angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber von dem Gast nicht abgenommenen, seitens des Pension aber angebotenen, vertraglichen Leistungen (insbesondere für die Logis der Gäste) zu entstehenden Pauschalen durch die Pension dem Gast berechnet:

  • Stornierung zwischen einschl. 7. und einschl. 3. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
    Berechnung von 50% der bestellten/reservierten Leistungen
  • Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Erbringung der jeweiligen Leistungen:
    Berechnung von 80% der bestellten/reservierten Leistungen.

Die Stornobedingungen werden um die Beträge gemindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten/ reservierten Termin seitens der Pension erzielt werden. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten/ reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten/ reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

8. Haftung

Für die Haftung der Pension gelten die § 701‐703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von der Pension, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen.

9. Sonstiges

  1. Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbes. nicht die einer abschließenden Regelung.
  2. Für die Bedingungen und die gesamten Rechtsbezeichnungen zwischen der Pension und dem Gast gilt das deutsche Recht.
  3. Gerichtsstand ist das für den Standort der Pension zuständige Amts‐bzw. Landgericht.

10. Widerruf von Reservierungen

Hat die Pension begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik, etc.) kann die Pension jede Reservierung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein und dabei entsprechend der Regelungen für Stornierungen gemäß Ziffer 7 Verfahren und Stornogebühren verlangen.